Seit Anfang Jahr ist das kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Damit hat der Kanton die Bewilligung von Kindertagesstätten und privaten Tagesfamilienorganisationen sowie deren Aufsicht übernommen. Per 1. August 2026 führen alle Gemeinden Betreuungsgutscheine – also finanzielle Beiträge an die Betreuung von Kindern im Vorschulalter – ein. Die Kosten dafür teilen sich Kanton und Gemeinden hälftig. Das hat die Stimmbevölkerung vergangenen November entschieden. Zuvor stellten nur rund zwei Drittel der Gemeinden Betreuungsgutscheine aus.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
