Kantonsrat

Luzern spricht mehr Geld für die Prämienverbilligung – Steuererklärung bleibt Bemessungsgrundlage

Rund 30 Millionen Franken mehr stehen ab 2028 zur Verfügung. Einen Automatismus für den Anspruch auf Prämienverbilligung lehnt das Parlament ab.
Aufgrund von Bundesvorgaben muss Luzern für die Prämienverbilligung ab 2028 rund 30 Millionen Franken mehr aufwerfen.
Foto: Keystone/Jean-Christophe Bott

Der Kanton Luzern zahlt künftig deutlich mehr Prämienverbilligungen aus. Der Kantonsrat hat am Montag eine Gesetzesänderung in der Erstberatung einstimmig gutgeheissen. Auslöser für die Teilrevision waren neue Vorgaben des Bundes an die Kantone. Sie gehen zurück auf eine eidgenössische Abstimmung vor zwei Jahren, als das Volk den Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP guthiess.

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