Vernehmlassungsende

Wer in Luzern Prämienverbilligungen erhalten will, soll weiterhin eine Steuererklärung einreichen müssen

Der Plan der Luzerner Regierung, die Steuererklärungspflicht für den Erhalt von Verbilligungen auf Krankenkassenprämien abzuschaffen, wird scheitern: Mitte, SVP, FDP und die Gemeinden lehnen ihn ab.
2028 sollen im Kanton Luzern mehr als 320 Millionen Franken für die Verbilligung von Krankenkassenprämien eingesetzt werden – fast 70 Millionen mehr als in diesem Jahr.
Foto: Symbolbild: Andrea Zahler

Wer im Kanton Luzern Anspruch auf die Verbilligung seiner Krankenkassenprämien erhebt, muss eine Steuererklärung einreichen. Das entschied das Luzerner Kantonsparlament 1995 – und dieses Prinzip gilt bis heute. Ab 2027 soll diese Bedingung jedoch gestrichen werden, schlägt die Regierung in ihrem überarbeiteten Prämienverbilligungsgesetz vor. Nun ist die Vernehmlassungsfrist dazu abgelaufen – und die Steuererklärungspflicht wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weitergeführt.

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