Wer im Kanton Luzern Anspruch auf die Verbilligung seiner Krankenkassenprämien erhebt, muss eine Steuererklärung einreichen. Das entschied das Luzerner Kantonsparlament 1995 – und dieses Prinzip gilt bis heute. Ab 2027 soll diese Bedingung jedoch gestrichen werden, schlägt die Regierung in ihrem überarbeiteten Prämienverbilligungsgesetz vor. Nun ist die Vernehmlassungsfrist dazu abgelaufen – und die Steuererklärungspflicht wird mit hoher Wahrscheinlichkeit weitergeführt.
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