Kurzzeitvermietung

Kantonsgericht weist Beschwerde gegen Stadtluzerner «Airbnb-Reglement» ab

Mehrere Anbieter von Ferienwohnungen wehren sich gegen die Einschränkungen durch die Umsetzung der Airbnb-Initiative – und scheitern damit vor Gericht.
In der Stadt Luzern gelten seit diesem Jahr Einschränkungen für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen.
Foto: Patrick Hürlimann (22. 8. 2023)

Seit Anfang Jahr gelten in der Stadt Luzern Einschränkungen für die Vermietung von Ferienwohnungen. Mit dem Reglement über die Kurzzeitvermietung wird die 2023 angenommene «Airbnb-Initiative» umgesetzt. Dieses bleibt weiterhin in Kraft. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Ferienwohnungsanbietern abgewiesen, wie es mitteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Beschwerdeführenden es anfechten, ist noch nicht bekannt.

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