Raumplanung

Nach Protesten der Luzerner Bauern stellt die Regierung klar: Güllesilos sind doch keine Gebäude

Luzerner Landwirtinnen und Landwirte können aufatmen: Güllebehälter sollen ihre Baugesuche für neue Ställe nicht negativ beeinflussen.
Laut Bundesrat Albert Rösti ist klar: «Güllesilos – egal, ob offen oder geschlossen – gelten nicht als Gebäude.»
Foto: zvg

Können die Luzerner Bauern und Bäuerinnen bald keine neuen Ställe mehr bauen? Ja, befürchteten der Wigger SVP-Kantonsrat Fritz Gerber und mit ihm weitere Landwirtschaftsvertreter aus Mitte und FDP sowie der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband im Frühjahr 2025. Grund für ihre Sorge waren das vom Bundesrat definierte Ziel, die Zahl der neuen Gebäude ausserhalb der Bauzonen zu beschränken – und Informationen aus dem Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, wonach abgedeckte Güllesilos als Gebäude eingestuft werden.

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