Gesetzliche Grundlagen

Luzerner Regierung will Sterbehilfe in allen öffentlichen Einrichtungen ermöglichen – mit einer Ausnahme

Assistiertes Sterben soll in Gesundheits- und Sozialinstitutionen uneingeschränkt möglich sein, fordert die SP mit einem breit abgestützten Vorstoss. Der Regierungsrat stimmt einer entsprechenden Gesetzesanpassung grundsätzlich zu.
Geht es nach SP-Kantonsrätin Sara Muff, soll im Kanton Luzern  Sterbehilfe auch in Spitälern möglich sein.
Foto: Getty

Selbstbestimmt mithilfe von Organisationen wie Exit oder Dignitas aus dem Leben scheiden: Das ist in der Schweiz legal und gesellschaftlich anerkannt, aber je nach Aufenthaltsort unterschiedlich geregelt. Wer zu Hause lebt, kann selbstständig eine der Sterbehilfeorganisationen beiziehen, Bewohnerinnen von Pflegeheimen oder Patienten in Spitälern sind aber oft von institutionellen Richtlinien abhängig.

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