Wer nach dem kantonalen Personalrecht angestellt ist und zum Beispiel als Rektorin der Hochschule Luzern, als Lehrer oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer Dienststelle des Kantons arbeitet, kann bis zum Erreichen des 70. Altersjahres weiterbeschäftigt werden. In Ausnahmefällen kann das Arbeitsverhältnis gemäss der kantonalen Personalverordnung sogar darüber hinaus verlängert werden.
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