Kantonsrat

Altersguillotine für Beamte im Kanton Luzern soll fallen

Viele Angestellte des Kantons oder der Gemeinden können bis 70 weiterarbeiten. Für einige gilt aber eine fixe Grenze von 65 Jahren. Damit soll nun Schluss sein.
Für Mitglieder der Luzerner Regierung gilt keine Alterslimite – für Angestellte des Kantons soll sie künftig einheitlich bei 70 Jahren liegen.
Foto: Pius Amrein
(1. 3. 2023)

Wer nach dem kantonalen Personalrecht angestellt ist und zum Beispiel als Rektorin der Hochschule Luzern, als Lehrer oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer Dienststelle des Kantons arbeitet, kann bis zum Erreichen des 70. Altersjahres weiterbeschäftigt werden. In Ausnahmefällen kann das Arbeitsverhältnis gemäss der kantonalen Personalverordnung sogar darüber hinaus verlängert werden.

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