Gleich drei Vertreter einer Immobilienfirma hatte die Nidwaldner Staatsanwaltschaft für schuldig befunden – und zwar der üblen Nachrede. Denn: Sie hatten vor über drei Jahren im Lift des Fitnessstudios, das sie an dessen Betreiber vermieteten, einen Zettel angebracht. Auf diesem hiess es unter anderem, ihr Mieter habe ihnen gegenüber «die Grenze zur Nötigung überschritten». Per Strafbefehl wurden die drei Vertreter der Immobilienfirma dafür zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Dagegen erhoben sie Einsprache.
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