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Leserbriefe zur Abstimmung über das neue Jagdgesetz vom 27. September

«Die Sicherheit für den Menschen in touristischen und landwirtschaftlichen Berggebieten wird erhöht», Ausgabe vom 27. August.
Plakat zur Abstimmung über das Schweizer Jagdgesetz. (Bild: Andrea Stalder)

(sez) Am 27. September entscheiden wir über die Zukunft der Jagd. Als Jäger, Wildbeobachter und Naturfreund ist es mir ein grosses Anliegen, mich für eine nachhaltige und zeitgerechte Jagd einzusetzen. Bei dieser eidgenössischen Abstimmung geht es um den Tier- und Artenschutz sowie den Umgang mit geschützten Arten. Die Bestimmungen im 34 Jahre alten Gesetz werden der heu­tigen Situation angepasst. Das revidierte Gesetz erweitert die Kompetenzen der Kantone betreffend Jagd, was für eine regionale Beurteilung nötig ist. Leider ist gegen dieses Jagd­gesetz das Referendum ergriffen worden. Viele Forderungen der Gegner werden mit dem neuen Jagdgesetz jedoch bereits erfüllt. So werden Arten-, Tier- und Lebensraumschutz wesentlich gestärkt. Das Gesetz ist fortschrittlich und ein guter, wenn nicht sogar der bestmögliche Kompromiss. Wir sollten mit Überzeugung ein Ja in die Urne legen. Verlieren wir bei dieser Abstimmung am 27. September, so verliert auch der Artenschutz, und die Artenvielfalt in unseren Regionen gerät weiter unter Druck. Wir sind also alle gefordert, uns mit einem fortschrittlichen Jagdgesetzt für die Natur einzusetzen.

Ramon Russi, Bristen

Das Zusammenleben zwischen den Menschen, Nutztieren und den Grossraubtieren ist schwie­rig, und die Platzverhältnisse sind sehr begrenzt. Aus diesem Grund werden zum Schutz von Nutztieren immer öfter Herdenschutzhunde eingesetzt. Die Hunde schützen zwar die Herden vor wilden Tieren, reagieren aber oft sehr aggressiv auf fremde Menschen und insbesondere auch auf Artgenossen. Das fordert natürlich die Tourismusdestinationen, denn sie müssen ihre Gäste vermehrt auf Begegnungen mit Herdenschutzhunden sensibilisieren. Für Wanderer und Mountainbiker kann deren Einsatz deshalb zu grossen Einschränkungen führen. Die Gebiete der Herdenschutzhunde grossräumig zu umgehen, ist nicht immer möglich, und das geschützte Gebiet zu durchqueren nicht für jedermann eine Option. Wenn sich der Bestand der Grossraubtiere unkontrolliert vermehrt, werden die Konflikte zwischen Menschen, Nutztieren und den Grossraubtieren zunehmen. Mit einer kontrollierten Bestandsregulierung von Grossraubtieren erhöhen wir die Sicherheit für Mensch und Tier. Entsprechend braucht es ein angepasstes Gesetz und darum am 27. Sep­tember ein Ja zur Jagdrevision.

Chantal Ghenzi, Erstfeld


Das vom Parlament klar gutgeheissene revidierte Jagdgesetz bringt für Tiere, Landschaft und Mensch grosse Sicherheit. Es fördert die Artenvielfalt und trägt zu einer attraktiven und gepflegten Kulturlandschaft bei. Die Sicherheit für den Menschen in touristischen und landwirtschaftlichen Berggebieten wird erhöht. Für die Konfliktsituationen mit den Grossraubtieren (Wolf, Luchs, Bär) braucht es inskünftig klare Regelungen. Die Bestände dieser geschützten Arten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dieser Anstieg führt zu einer Zunahme von Wildschäden und zu Problemen für die Landwirtschaft. In den Berggebieten ist ein Herdenschutz nur sehr begrenzt möglich. Nicht nur die finanziellen Folgen durch Tierverluste beschäftigt die Bauern, sondern auch das grosse Leid der Tiere entsetzt die Landwirte und alle Tierliebhaber. Ein strittiger Punkt im Jagdgesetz ist die Tatsache, dass die Kantone mehr Entscheidungskompetenzen erhalten. Das Misstrauen gegenüber den Kantonen ist ungerechtfertigt. Die Kantone haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dieser Verantwortung umgehen können. Bei Massnahmen haben sie das Bundesamt für Umwelt anzuhören. Die Regulierung der Grossraubtiere ist ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes. So kann inskünftig bei Problemtieren und bei Grossraub­tier-Überpopu­lationen eingegriffen werden. Welchen Touristen, Wanderer und Naturliebhaber freut es nicht, wenn er auch in Zukunft Wildtiere wie Reh, Gämse und andere in freier Wildbahn beobachten kann? Also legen wir am 27. September zum Schutze unserer Tiere, der Landschaft und zum Schutze des Menschen ein klares Ja in die Urne.

Walter Baumann, Landrat Göschenen


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