Kanton Zug

Übertritt ans Langzeitgymnasium soll ohne Prüfung bleiben – kommt es noch zur Volksabstimmung?

Keine Prüfung, aber regelmässige Leistungstests: So soll gemäss Kantonsrat das Übertrittsverfahren ans Langzeitgymnasium aussehen. In trockenen Tüchern ist der Entscheid aber auch nach der zweiten Lesung noch nicht.
Braucht es eine Übertrittsprüfung ans Langzeitgymnasium oder nicht? Darüber wird in Zug intensiv diskutiert.
Foto: Keystone/Christian Beutler

Das Thema ist emotional, die Ausgangslage vertrackt. Es geht um das Übertrittsverfahren von der Primarschule ans Langzeitgymnasium. Am Anfang stand der Plan der Regierung, eine Übertrittsprüfung einzuführen. Dies, um den Zugang zum Langzeitgymnasium besser steuern zu können und die Sekundarstufe zu stärken. Die Idee: Gute Schülerinnen und Schüler sollen den Weg über die Sekundarschule wählen, wodurch das Gewerbe mehr Möglichkeiten hätte, sich zu präsentieren. Dagegen wurde eine Gesetzesinitiative lanciert, die den prüfungsfreien Ist-Zustand im Gesetz festschreiben will.

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