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Zug

«Langsam, ineffizient, ressourcenintensiv»: Der Zuger Kantonsrat modernisiert das Polizeigesetz

Die Zuger Polizei kann künftig einfacher verdeckt im Internet fahnden; gleichzeitig kommt sie dem automatischen Datenaustausch mit anderen Kantonen einen Schritt näher. Das hat der Kantonsrat beschlossen – offenbar war das längst überfällig.
Ein Cyberermittler der Zuger Polizei an seinem Arbeitsplatz.

(Bild: Stefan Kaiser (3. April 2017))

Kilian Küttel

Endlich. Mit einem Wort aus Heinz Achermanns Votum lässt sich die Haltung zusammenfassen, die am Donnerstagvormittag im Zuger Kantonsrat herrschte. Oder wie es der Hünenberger Mitte-Parlamentarier sagte:

«Diese Vorlage schliesst gesetzliche Lücken und regelt endlich den automatischen Datenaustausch.»

Der übrige Rat war ganz Achermanns Meinung – und hiess in erster Lesung und stillschweigend eine Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes gut. Damit baut der Kantonsrat eine gesetzliche Grundlage für die Zuger Polizei, die künftig verdeckt und präventiv fahnden kann. Sprich: Sie darf ausserhalb eines Strafverfahrens getarnt ermitteln, um nicht nur begangene Delikte aufzudecken, sondern um dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst dazu kommt.

Hürden für die Fahndung waren zu hoch

Das war zwar schon möglich, allerdings nur, wenn andere Massnahmen aussichtslos waren. Und wenn ein Zwangsmassnahmengericht den Einsatz genehmigt hat. In ihrem Bericht zum Geschäft schreibt die Regierung, für eine verdeckte Ermittlung im Strafverfahren seien diese «restriktiven Voraussetzungen ohne weiteres nachzuvollziehen». Allerdings liessen sie eine verdeckte Fahndung auch nur unter diesen «Restriktionen» zu. Und das, obwohl in der Praxis viel häufiger die weniger einschneidende verdeckte Fahndung angeordnet werden könnte.

Mit der neu geschaffenen präventiven und verdeckten Fahndung baut der Gesetzgeber also Hürden ab. «Das klingt zwar technisch, hat aber sehr konkrete Auswirkungen. Ich spreche vom Kinderschutz», sagte SP-Sprecherin Barbara Gysel (Zug) und unterstrich, dass Kinder zu einem beachtlichen Teil Opfer von sexuell motivierter Kriminalität im Internet würden. Diese Einschätzung deckt sich mit der Haltung der Regierung, die im Bericht festhält, die verdeckte präventive Fahndung sei für die Polizeiarbeit im Internet immer wichtiger, «so zur Bekämpfung pädosexueller Straftaten».

Telefonate, E-Mails: «Vergangenheitszentriert»

Gleichzeitig ebnet der Gesetzgeber den Weg zu einem automatischen Datenaustausch mit den Polizeikorps anderer Kantone. Wenn sich ein Zuger Polizist heute mit einem Kollegen aus einem anderen Kanton austauschen will, greift er zum Telefon oder schreibt ein E-Mail.

Dazu schreibt die Regierung, das ist «langsam, ineffizient, vergangenheitszentriert, unvollständig und ressourcenintensiv». Deshalb sprach sich nicht nur die Mitte mit Heinz Achermann «endlich» für eine Anpassung aus, auch die anderen Parteien zogen nach. Wobei der Rat so diskutierte, wie es einem wohl geraten sein sollte, wenn man in einer Polizeikontrolle hängen bleibt: nicht gross.

So sprach FDP-Sprecher Adrian Moos (Zug) von einer gut «vorbereiteten Vorlage, zielführenden Änderungen und einer gerechtfertigten Kompetenzerweiterung», die die Grundrechte der Bürger nicht beeinträchtige. Derweil unterstrich Rita Hofer (Hünenberg) für die ALG, die Digitalisierung stelle die Polizei vor neue Herausforderungen, wofür sie die richtigen Mittel brauche. Und für die SVP sprach sich Kantonsratsvizepräsident Karl Nussbaumer (Menzingen) für die Vorlage aus. Allerdings mahnte er, die SVP beobachte genau, ob die Regierung an ihrem Versprechen festhalte, dass die Gesetzesänderung keine zusätzlichen Kosten verursache.

Eine knappe halbe Stunde hatte die Debatte gedauert, als Sicherheitsdirektor Beat Villiger (Mitte) ans Rednerpult trat und die Eckpunkte des Geschäfts nochmals Revue passieren liess. Er tat dies vor einem Rat, dessen Mitglieder entweder in den Laptop oder ins Handy stierten oder sich schon Richtung Kaffeemaschine verabschiedet hatten. Überzeugen musste Villiger niemanden mehr.

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