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Uri

Landrat will Landgericht in Ursern abschaffen

Der Landrat stimmt den Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes klar zu. Dabei geht er sogar weiter als die Regierung. Das letzte Wort hat nun aber das Volk.
Das Urserntal hat seit rund 600 Jahren eine eigene Gerichtsbarkeit - damit könnte bald Schluss sein. (Bild: Urs Flüeler/Keystone)

Markus Zwyssig

Geht es nach dem Willen des Landrats, ist im Urserntal bald eine 600-jährige Tradition zu Ende. Mit 59 Ja-Stimmen und nur 1 Nein-Stimme sprach sich dieser am Mittwoch, 5. September, für die Änderung des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Behörden (Gerichtsorganisationsgesetz) aus. Zentral ist dabei die Abschaffung des Gerichtsbezirks Ursern. Zudem wird für die Besetzung der Präsidien und Vizepräsidien der Gerichte in Zukunft eine juristische Ausbildung mit Masterabschluss gefordert. Für die Aufhebung soll jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2023 gelten.

Der Präsident der landrätlichen Justizkommission, Andreas Bilger (CVP, Seedorf), sprach von einer sachgerechten Vorlage. «Die Gerichte werden verkleinert und für das Landgericht neu zwei Gerichtspräsidien gewählt. Diese Massnahmen führen zu besseren organisatorischen Abläufen», gab sich Bilger überzeugt. Finanzielle Auswirkungen sollen die Anpassungen hingegen keine haben.

Die CVP stehe hinter der Vorlage, so Hugo Forte (CVP, Spiringen). Auch die FDP werde grossmehrheitlich zustimmen, sagte Theophil Zurfluh (FDP, Sisikon). «Es macht in der heutigen Zeit keinen Sinn mehr, zwei Landgerichte zu haben», sagte Alois Arnold (81, SVP, Bürglen). Die SVP setze sich nach wie vor für das Milizsystem mit Laienrichtern ein, anerkenne aber auch klar, dass es für die Präsidien der Gerichte in Zukunft eine fundierte juristische Ausbildung brauche.

Auch die Fraktion von SP/Grüne unterstütze die nötigen und wichtigen Änderungen in der Gerichtsorganisation, sagte Alex Inderkum (SP, Schattdorf). «Wir sind überzeugt, dass mit den sorgfältig durchdachten Anpassungen wichtige Optimierungen bewirkt werden.»

Urschner Befürworter bleiben chancenlos

Ludwig Loretz (FDP, Andermatt) sprach sich dafür aus, den Gerichtsbezirk Ursern beizubehalten und damit den entsprechenden Artikel im Gesetz nicht zu streichen. In der Sommerpause sei den Mitgliedern des Landrats der Rechenschaftsbericht der Urner Rechtspflege der Jahre 2016 und 2017 zugestellt worden. «Aus diesem Bericht geht unzweifelhaft hervor, dass das Landgericht Ursern seine Arbeit im gleichen Rahmen wie das Landgericht Uri verrichtet und dabei effizient und obendrein kostengünstig ist», sagte Loretz. Der Betrag in der Jahresrechnung liege bei 36500 Franken. Er sei für eine Professionalisierung des Präsidiums und Vizepräsidiums, aber auch für das Laienrichtertum. «In der Summe sind sie als Gremium besser», gab sich Loretz überzeugt. Unterstützung erhielt er von Bruno Christen (FDP, Hospental). Die Urschner hätten ein Recht auf ein eigenes Landgericht. «Es besteht kein Grund, den Bezirk abzuschaffen», so Christen.

Bei der Abstimmung hatten aber die Befürworter der Beibehaltung des Landgerichts Ursern mit 5 zu 51 Stimmen (4 Enthaltungen) keine Chance.

Landrat will keinen Gerichtsort Andermatt

Nach dem klaren Votum gegen einen eigenen Gerichtsbezirk Ursern forderte Loretz, den Sitz der Gerichte immer in Altdorf zu belassen. Der Passus mit der Möglichkeit, fallweise auch in Andermatt zu tagen, sei zu streichen.

«Die Regierung würde es begrüssen, wenn das Gericht fallweise in Ursern beziehungsweise Andermatt tagen würde», sagte hingegen Justizdirektorin Heidi Z’graggen. Der Tagungsort im Rathaus Ursern in Andermatt sei ein ausserordentlich schöner und eine Reminiszenz an die Gerichtsbarkeit Ursern. Mit 40 zu 15 Stimmen (4 Enthaltungen) sprach sich eine klare Mehrheit des Landrats jedoch gegen einen Gerichtsort Andermatt aus.

Auf Antrag von Daniel Furrer (CVP, Erstfeld) verzichtete der Landrat schliesslich einstimmig auf eine zweite Lesung. Das letzte Wort hat nun das Stimmvolk. Dieses wird am 25. November über die Änderungen des Gerichtsorganisationsgesetzes befinden.

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