Seit dem 1. Januar 2025 gibt es die öffentlich-rechtliche Körperschaft der «Schulgemeinde» im Kanton Nidwalden nicht mehr. Die politischen Gemeinden haben deren Aufgaben übernommen. Dadurch dränge sich eine Anpassung der Kantonsverfassung sowie aller von der entsprechenden Terminologie betroffenen Erlasse auf, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Landrat.
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