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Landrat Nidwalden löst letzte Probleme im neuen Baugesetz

Haben Nidwaldner Häuser aus der Gebäudehülle herausragende Teile, dürfen diese nicht zu nahe an das Nachbarhaus herankommen. Der Landrat hat am Mittwoch zur Problematik herausragender Gebäudeteile einen Vorschlag der Regierung gutgeheissen und danach das revidierte Planungs- und Baugesetz nach zweiter Lesung mit 58 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

(sda) Kern des neuen Baugesetzes ist das neue System des Hüllenmodells, bei dem die Bebaubarkeit einer Parzelle durch Abstände und eine Gesamthöhe in Kombination mit einer Überbauungsziffer definiert wird. Sämtliche Gebäudeteile müssen innerhalb dieser Hülle realisiert werden.

Der Landrat hatte vor einem Monat entschieden, dass vorspringende Gebäudeteile bis zu 1,3 Meter aus der Hülle ragen dürfen. Dies passte der Regierung nicht, weil dann die minimalen Abstände zwischen den Häusern sich verkleinern könnten - von 6 Meter auf gerade noch 3,4 Meter. Dies würde sich gravierend auf die Wohnqualität und das Erscheinungsbild auswirken, warnte sie.

Der Regierungsrat schlug dem Landrat deswegen vor, dass vorspringende Gebäudeteile von bis zu 1,3 Meter zulässig sein sollen, aber nur dann, wenn sie nicht in den minimalen Grenzabstand (3 Meter bis zur Grundstückgrenze) hineinragen.

Diese Regelung mache nachbarrechtlich Sinn, sagte Daniel Niederberger (SP). Es müsse zwar mit dem neuen Baugesetz eine Verdichtung erreicht werden, sagte Therese Rotzer (CVP), es gelte aber auch andere Interessen wie der Brandschutz zu berücksichtigen.

Der Antrag der Regierung war unbestritten und wurde einstimmig angenommen. Genauso unbestritten war eine von der Regierung neu eingebrachte Regelung von nicht begehbaren, kleinen Dachvorsprüngen.

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