Mit einer parlamentarischen Initiative der Justizkommission soll das Gerichtsgesetz und das Landratsgesetz so geändert werden, dass das Obergericht mehr Kompetenzen zur Aufsicht erhält und diese wahrnehmen kann. «Es geht hier bei der Vorlage um einen pragmatischen Vorgang, der einfach und ohne grossen Aufwand umgesetzt werden kann», sagte Beatrice Richard-Ruf (FDP, Stans) als Sprecherin der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS). Die Ergänzung und Präzisierung entbinde die Justizkommission nicht von ihrer Aufsichtspflicht, sondern regle, dass das Obergericht seinerseits Weisungen erteilen kann. «Konkret heisst es, dass es eine klare Definition zwischen Aufsicht und Oberaufsicht geben soll. Mit der Oberaufsicht nimmt das Parlament die politische Kontrolle über die Organe des Kantons wahr.»
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