Landrat Nidwalden

Aufsicht über Justiz wird präzisiert

Bei der Oberaufsicht über die Gerichte gibt es Handlungsbedarf, die Justiz habe die kritische Grösse überschritten, eine bessere Regelung der Aufsicht sei nötig, hiess es im Landrat.
Foto: Philipp Unterschütz (Stans, 13. 5. 2026

Mit einer parlamentarischen Initiative der Justizkommission soll das Gerichtsgesetz und das Landratsgesetz so geändert werden, dass das Obergericht mehr Kompetenzen zur Aufsicht erhält und diese wahrnehmen kann. «Es geht hier bei der Vorlage um einen pragmatischen Vorgang, der einfach und ohne grossen Aufwand umgesetzt werden kann», sagte Beatrice Richard-Ruf (FDP, Stans) als Sprecherin der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS). Die Ergänzung und Präzisierung entbinde die Justizkommission nicht von ihrer Aufsichtspflicht, sondern regle, dass das Obergericht seinerseits Weisungen erteilen kann. «Konkret heisst es, dass es eine klare Definition zwischen Aufsicht und Oberaufsicht geben soll. Mit der Oberaufsicht nimmt das Parlament die politische Kontrolle über die Organe des Kantons wahr.»

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-