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Bundesgericht
Änderung der Altersgrenze für Militärersatz nach Einbürgerung: ein Zuger zog bis vor das Bundesgericht
Ein Mann aus Zug wird mit 31 eingebürgert und soll nach einer Gesetzesänderung länger Militärersatz zahlen. Dagegen geht er rechtlich bis vor die höchste Instanz vor - und unterliegt.
Ein junger Mann aus dem Kanton Zug ging mit seiner Beschwerde wegen der erhöhten Altersgrenze bei der Wehrpflichtersatzabgabe nach seiner Einbürgerung bis vor das Bundesgericht.
Nach einer erfolgreichen Einbürgerung in der Schweiz kommt man nicht nur zu neuen Rechten, wie beispielsweise dem Wahl- und Stimmrecht. Auch neue Pflichten kommen auf einen zu: Bei Männern etwa die Wehrpflichtersatzabgabe, falls man denn zum Zeitpunkt der Einbürgerung wehrpflichtig ist.