In einem scheinen sich die Beteiligten einig zu sein: Im Januar 2024 sei es in einer Nidwaldner Firma zu einem verbalen Streit zwischen einem Angestellten und seinem Vorgesetzten gekommen. Was danach geschah, dazu gebe es jedoch «diametral entgegengesetzte Aussagen». So hält es die Nidwaldner Staatsanwaltschaft – gemäss einem kürzlich veröffentlichten Gerichtsbeschluss – in einer Verfügung fest.
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