Ausschaffungen

Ist Zug ein Kanton der Asyl-Hardliner? Behörden greifen bei Ausschaffungen hart durch

Der Fall Mirac Isik ist nicht der erste, der Kritik an der Praxis des Zuger Migrationsamtes bei Ausschaffungen aufkommen lässt. Gleichzeitig sorgt die hohe Vollzugsquote bei Landesverweisen für Applaus von rechts.
Der 26-jährige Mirac Isik verbrachte mehrere Monate im Ausschaffungsgefängnis in Kloten, bevor das Zuger Migrationsamt Ende Januar seine Wegweisung vollzog.
Foto: Symbolbild: Keystone/Martin Ruetschi

Es sind schwere Vorwürfe, die Rechtsanwalt Guido Ehrler an die Adresse des Zuger Migrationsamtes erhebt: Sein Klient, der 26-jährige Kurde Mirac Isik, sei unrechtmässig in die Türkei ausgeschafft worden, wo gegen ihn ein Haftbefehl wegen Präsidentenbeleidigung vorliegt. Unrechtmässig sei die Ausschaffung deshalb, weil in diesem Fall eigentlich noch eine Beschwerde Isiks vor Bundesverwaltungsgericht hängig war. Mit dieser hatte Rechtsanwalt Ehrler auch einen Stopp des Ausschaffungsvollzugs beantragt. In solchen Fällen sehe die Rechtsprechung laut Ehrler vor, dass mit der Vollstreckung der Ausschaffung zugewartet werden muss, bis das Gericht über die Frage des Vollzugsstopps entschieden hat. Das Zuger Migrationsamt habe jedoch eben nicht zugewartet und mit der Ausschaffung Fakten geschaffen – obwohl Ehrler das Migrationsamt mündlich und schriftlich über seine Beschwerde orientiert habe.

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