Es sind schwere Vorwürfe, die Rechtsanwalt Guido Ehrler an die Adresse des Zuger Migrationsamtes erhebt: Sein Klient, der 26-jährige Kurde Mirac Isik, sei unrechtmässig in die Türkei ausgeschafft worden, wo gegen ihn ein Haftbefehl wegen Präsidentenbeleidigung vorliegt. Unrechtmässig sei die Ausschaffung deshalb, weil in diesem Fall eigentlich noch eine Beschwerde Isiks vor Bundesverwaltungsgericht hängig war. Mit dieser hatte Rechtsanwalt Ehrler auch einen Stopp des Ausschaffungsvollzugs beantragt. In solchen Fällen sehe die Rechtsprechung laut Ehrler vor, dass mit der Vollstreckung der Ausschaffung zugewartet werden muss, bis das Gericht über die Frage des Vollzugsstopps entschieden hat. Das Zuger Migrationsamt habe jedoch eben nicht zugewartet und mit der Ausschaffung Fakten geschaffen – obwohl Ehrler das Migrationsamt mündlich und schriftlich über seine Beschwerde orientiert habe.
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