«Jede sexuelle Handlung mit einem Kind unter 16 Jahren ist strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses dazu eingewilligt hat.» Mit diesen Worten hat der Staatsanwalt sein Plädoyer an der Verhandlung am Luzerner Kriminalgericht am 5. März 2026 eröffnet. Als Beschuldigter musste sich ein heute 33-jähriger Schweizer verantworten. Die Anklage beantragte für ihn wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und für Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie ein Verbot für jede Tätigkeit, die Kontakt zu Minderjährigen umfasst.
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