Ab 2026 gilt für die Heime Kriens AG eine neue Leistungsvereinbarung. Diese ist kürzlich vom Einwohnerrat bewilligt worden und enthält Vorgaben zum Pflegebedarf der Bewohnenden. Ziel ist, dass nur noch Leute ins Heim ziehen, die nicht mehr zu Hause betreut und gepflegt werden können. So sei eine durchschnittliche Pflegeintensität der Besa-Stufe 6 «anzustreben», wie es in der Vereinbarung heisst. Weiter steht darin: «Menschen mit tieferem Pflegebedarf (Besa 3 und weniger) sind nur in begründeten Fällen aufzunehmen (z. B. bei Verwahrlosung, Vereinsamung oder bei Personen mit Sucht- oder psychischen Erkrankungen).»
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