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Nidwalden

Kreisel Büren wird zum Gerichtsfall

Weil die Nidwaldner Regierung beim Kreisel Büren nach der Einwendungsfrist Änderungen vorgenommen hat, wollen der VCS Sektion Ob- und Nidwalden und Pro Velo Unterwalden vor Gericht eine Neuauflage erreichen.
Das Projekt Kreisel Büren kommt vor Gericht. (Bild: Corinne Glanzmann, 4. Juli 2018)

Philipp Unterschütz

Sie machen ihre Drohung wahr: Pro Velo Unterwalden und der Verkehrs-Club der Schweiz VCS Sektion Ob- und Nidwalden ziehen vor Gericht. «Wir verlangen eine Neuauflage des Projekts Kreisel Büren», erklärt Daniel Daucourt, Präsident des VCS Sektion Ob- und Nidwalden. «Aus unserer Sicht ist der Entscheid der Regierung nicht gültig, weil sie nach Ablauf der Einwendungsfrist wesentliche Änderungen am Projekt vorgenommen hat. Damit hat sie uns die Mitwirkung verunmöglicht.» Der Weg über die Beschwerde bedeute zudem auch einen wesentlich grösseren Aufwand.

Die von Daniel Daucourt angesprochenen Änderungen betreffen den kombinierten Rad- und Fussweg beim Kreisel Büren. Das ursprüngliche Projekt sah eine Breite von 2,5 Metern vor. Wie die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben, «entsprach dies dem absoluten Minimum gemäss den vorhandenen Normen und Richtlinien». Mit der Reduktion auf 2 Meter werde das absolute Minimum deutlich unterschritten. «Das Projekt ist nicht mehr normgerecht und gewährleistet die Sicherheit der Velofahrer und Fussgänger nicht mehr», heisst es in der Mitteilung weiter. «Die Breite von 2 Metern ist nicht nur gemäss gängiger Richtlinien ungenügend, sie entspricht nicht mal den eigenen Richtlinien, die der Kanton im Januar selber veröffentlicht hat», sagt Thomas Beck, Co-Präsident von Pro Velo Unterwalden.

Aussergerichtliche Lösung bevorzugt

Als Grund für die Änderung der Breite durch die Regierung erwähnt die Medienmitteilung der beiden Organisationen den Widerstand der Grundeigentümerin, die für das Projekt Land abtreten müsse. Und mit dieser Grundeigentümerin, der Korporation Stans, sei man nun im Gespräch. «Wir möchten eigentlich lieber eine aussergerichtliche Lösung erreichen», erklärt Thomas Beck. Der Ball liege momentan bei den Genossen, denen man einen Kompromissvorschlag vorgelegt habe. Der Kanton wiederum habe in Gesprächen bereits signalisiert, dass bei einer derartigen Einigung eine Verbreiterung ohne weiteres machbar wäre.

«Die aussergerichtliche Lösung würden wir auch vorziehen, weil der Gang vor Gericht eine Verzögerung des Projekts bedeuten könnte. Wir würden aber eine baldige Realisierung begrüssen», so Thomas Beck weiter. Die Beschwerde stelle eine Art Rückfallebene dar. «Wir müssen etwas in den Händen haben, falls es keine aussergerichtliche Lösung gibt», erklärt Daniel Daucourt. Wie die beiden Organisationen bereits mehrfach betont haben, sehen sie den Kreisel Büren als Gewinn für die Bevölkerung und für die Verkehrssicherheit.

Wesentliche Änderung erfordert Neuauflage

Als missbräuchlich erachten Pro Velo Unterwalden und der VCS Sektion Ob- und Nidwalden das Vorgehen des Kantons insbesondere auch, weil die Regierung argumentierte, die Änderungen seien nur geringfügiger Natur. «Eine Projektänderung, welche dazu führt, dass das Projekt neu die massgeblichen Normen unterschreitet, ist aus unserer Sicht selbstverständlich als wesentlich zu erachten, unabhängig von der auf den ersten Blick geringfügig erscheinenden Zahl von 0,5 Metern – was im Übrigen vollen 20 Prozent der ursprünglichen Breite entspricht», heisst es in der Medienmitteilung von VCS Sektion Ob- und Nidwalden und Pro Velo Unterwalden. Bereits früher haben die beiden Organisationen darauf hingewiesen, dass gemäss Baugesetz vorgeschrieben sei, dass Projekte bei einer wesentlichen Änderung neu aufgelegt werden müssten.

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