Mehrere Hundert bis 2000 Franken haben drei Angestellte des Zürcher Strassenverkehrsamts pro Fahrprüfung eingesteckt. Im Gegenzug verhalfen sie 70 verzweifelten Prüflingen zum Führerausweis. Was das Bezirksgericht Bülach im August 2024 mit Verurteilungen wegen Korruption abgeschlossen hat, wirft andernorts die Frage auf: Kann das auch bei uns passieren? Es kann, schreibt jetzt die Finanzkontrolle des Kantons Luzern in ihrem Tätigkeitsbericht. Lange war sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seit auf den 1. Juni letzten Jahres im Kanton Luzern das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wurde, hängt der Maulkorb etwas lockerer.
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