Nur Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger können in den 15 Korporationen im Kanton Nidwalden mitentscheiden und profitieren. Dieses Bürgerrecht konnte bis vor wenigen Jahren nur von Männern und unverheirateten Frauen an ihre Nachkommen vererbt werden – der Name war also entscheidend. Bundesgerichtsurteile von 2006 setzten dem jedoch ein Ende, weil diese Handhabung gegen den Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung verstiess. Seither können auch Frauen das Bürgerrecht an ihre Kinder weitergeben. Das Gerichtsurteil erforderte also eine Anpassung des kantonalen Korporationsgesetzes.
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