23.09.2025, 16:47 Uhr
updateAktualisiert: 24.09.2025, 05:00 Uhr
Manuel Kaufmann
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Eine Nidwaldnerin kommt in den 1960er-Jahren bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Sie ist Bürgerin einer Nidwaldner Korporation, trägt aber den Nachnamen ihres Mannes, der kein Korporationsbürger ist. Ihre Kinder, die sie hinterlässt, tragen den Nachnamen des Vaters. Sie erhalten kein Korporationsbürgerrecht, weil dieses gemäss Gesetz nur jene erhalten, die den Namen eines Korporationsbürgergeschlechtes tragen. Auch die Enkelkinder der Nidwaldnerin sind folglich keine Korporationsbürger.