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Korporation Ursern will Eigenproduktion mit Windpark Gütsch ausbauen

Nebst den beiden Budgets und zwei Sachgeschäften des EW Ursern stehen an der Budget-Talgemeinde der Korporation Ursern Ersatzwahlen und der Abschluss der Reform der Verordnungen auf der Geschäftsliste.

Im ausgeglichenen Budget der Korporation Ursern ist ein hoher Dienstleistungsaufwand ersichtlich. Dies liegt vor allem daran, dass im Betrag von 15'000 Franken Kosten für den Rückbau des Lücklis im nächsten Jahr aufgenommen wurden. Dies geht zu Lasten von Rückstellungen, die zu diesem Zweck bereits vor Jahren gebildet wurden. Der Talrat ist klar der Meinung, dass das Gebäude Lückli als Bestandteil der Anlagen Winterhorn zu betrachten ist, wo nun das Konzept zum Rückbau beim Bundesamt für Verkehr (BAV) durch die Andermatt-Sedrun Sport AG eingereicht wurde.

Der Windpark Gütsch.
Bild: Bild: PD/Valentin Luthiger

Das EW Ursern ist mit dem sehr dynamischen Umfeld der Energiebranche konfrontiert. Nebst der stetigen Transformation in ein dezentrales Energieversorgungssystem und der Diskussion rund um die Versorgungssicherheit der Schweiz ist die drastische Strommarktpreisentwicklung das aktuell prägendste Thema. Die Preise am Strommarkt sind seit dem Vorjahr zum Teil um mehr als das Zehnfache angestiegen, dies mit direktem Einfluss auf die Strombeschaffungskosten des EW Ursern und folglich auch mit substanziellen Auswirkungen auf die regulierten Stromtarife 2023 und das Budget.

Energiewirtschaft soll weiter professionalisiert werden

Um den Marktbeschaffungsanteil zu verkleinern, will das EW Ursern die Eigenproduktion mit dem Ausbau des Windparks Gütsch markant ausbauen und parallel dazu die Energiewirtschaft weiter professionalisieren. Der Planungskredit für die Erweiterung des Windparks Gütsch wird nun der Budget-Talgemeinde unterbreitet. Darüber hinaus wird dem Souverän die Kreditabrechnung der Teilerneuerung KW Oberalp vorgelegt. Mit den tiefgreifenden Revisionsarbeiten wurde im Juli 2020 gestartet. Trotz angespannter Lage wegen Corona konnte die Grossrevision erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden. Der gesprochene Kredit musste nicht voll benützt werden.

Infolge eines Todesfalls sind Ersatzwahlen an der Budget-Talgemeinde erforderlich. Ein neues Mitglied, ein neuer Statthalter und Säckelmeister für den Talrat Ursern sowie ein Mitglied für den Verwaltungsrat des EW Ursern sind zu wählen.

Nach der Zustimmung einer Totalrevision des Grundgesetzes durch den Souverän an der ausserordentlichen Talgemeinde vom 29. August 2019 werden sukzessive alle Verordnungen und Reglemente den geänderten Verhältnissen angepasst. Der Talrat Ursern hat bereits an den letzten Talgemeinden diverse überarbeitete Verordnungen dem Souverän vorgelegt. Abschliessend sollen nun die Verordnungen für die Alp- und Landwirtschaft, über die Strassen der Korporation Ursern und über das Elektrizitätswerk Ursern am 24. November 2022 verabschiedet werden. (pd/fpf)

Budget-Talgemeinde der Korporation Ursern: Donnerstag 24. November 2022 im Konzertsaal Radisson Blu Hotel Reussen.

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