notifications
Zug

Kommission hegt gegenüber EVZ-Stadion-Erweiterung sehr viele Bedenken

Die Bau- und Planungskommission des Zuger Parlaments befasste sich mit dem Ausbau der Bossard-Arena. Das Gremium findet durchaus Gefallen an einer grösseren Zuschauerkapazität. Was die Mehrheit hingegen umtreibt: Die Art, wie das Geschäft zwischen Stadt und EVZ abzuwickeln ist.
Die Erweiterung der Bossard-Arena soll mehr Platz für Zuschauerinnen und Zuschauer sowie gastronomische Angebote bringen. (Bild: Matthias Jurt (Zug, 29. Oktober 2021) )
Das Modell Keep Building zeigt, wie die Erweiterung aussehen könnte. (Visualisierung: PD/Studiomatt)

Marco Morosoli

Marco Morosoli

Der EVZ ist in der ersten Saison nach dem Gewinn des zweiten Meistertitels sportlich sehr gut unterwegs. Die Stimmung in der Bossard-Arena hat mit dem Aussetzen der Coronamassnahmen an Intensität gewonnen. Auf das städtische Parlament hat die EVZ-Euphorie hingegen noch nicht abgefärbt. Mehr noch: Die Mehrheit der Bau- und Planungskommission des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug (BPK) nahm den zweiten Zwischenbericht des Stadtrats zur angedachten Erweiterung der Bossard-Arena negativ zur Kenntnis.

Das 5:4-Stimmenverhältnis in der BPK-Schlussabstimmung ist keine krachende Niederlage, aber die Lektüre des sechsseitigen Berichts zeigt: Die Übergabe der Bossard-Arena im Baurecht an den EVZ, damit dieser seine Pläne verwirklichen kann, stösst auf stärksten Widerstand. Schade ist, dass aufgrund des Kommissionsgeheimnisses die jeweils fragende Person nicht aufscheint. Jedoch haben sich einige dieser Bedenkenträger in der Vergangenheit bei anderer Gelegenheit alles andere als wohlwollend zum Erweiterungsprojekt der Bossard-Arena geäussert.

Was ist im Falle eines Konkurses?

Eine Stimme im Gremium erhob sich, wie bei einem allfälligen Konkurs der EVZ-Organisation innerhalb des auf 35 Jahre ausgelegten Baurechtsvertrags zu verfahren wäre. Im Rahmen der Sitzung konnten die Vertretung des Stadtrats wie auch deren Fachpersonen zu diesem sogenannten «Heimfall» nicht klärend Auskunft geben. Eine weitere Frage eines städtischen Parlamentariers hatte den Wortlaut: Wenn ein Baurechtsnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wie werden die Interessen des Baurechtsgebers befriedigt? Auf solche Fragen müsse es, so forderte es ein weiteres BPK-Mitglied, schriftliche Antworten gaben – eine Art Rückversicherungsvertrag für nachfolgende Generationen.

Eine andere Person fragte in dieser nach Parteistärken besetzten Kommission an, ob zu den drei bisher thematisierten Finanzierungsvarianten zur Arena-Erweiterung noch eine vierte hinzuzufügen sei: Die Stadt solle mit dem EVZ die Investition teilen und gemeinsam tragen. Die vom Stadtrat favorisierte Variante ist die Variante A, bei welcher die beiden Subjekte Stadt und EVZ in Bezug auf die Arena getrennt sind. Damit wäre die im Grossen Gemeinderat in der Vergangenheit schon verschiedentlich monierte Dreiecksbeziehung Stadt Zug, Kunsteisbahn und EVZ in ein tragfähiges Konstrukt überführbar.

Ein weiterer Frager wollte wissen, wieso die Trainingshalle wie auch die dazugehörende Curlinghalle ebenso im Baurecht abzugeben seien. Die Antwort der Verwaltung dazu: Die Eisproduktion befindet sich in der Trainingshalle. Ein praktisches Argument gegen die angeregte Lösung: Für den Betrieb der Bossard-Arena wäre der EVZ verantwortlich. Für den Betrieb der Trainingshalle hingegen die Stadt Zug. Eine Eisbelegungsplanung unter dieser Prämisse wäre praktisch unmöglich. Dies auch deshalb, weil der EVZ wohl die meiste Eiszeit beansprucht, aber auch andere Organisationen und Vereine bereits aktuell Mieter beider Arenen sind und es auch bleiben.

Neue Abschreibungsmethode hat Auswirkungen

Ein anderer BPK-Exponent vermisste in den Varianten zu den Erweiterungen, dass die Arena einst, vor mehr als zwölf Jahren, die Stadt 60 Millionen Franken gekostet habe. Wenn die Arena aktuell zu acht Millionen Franken bewertet sei, scheint ihm klar, dass «der EVZ profitiert». Dieser Unterschied rührt wohl daher, dass die Abschreibungsmethode der öffentlichen Körperschaften im Kanton seit dem Bau des Eisstadions von der degressiven zur linearen Methode wechselte.

Ein weiteres BPK-Mitglied machte beliebt, doch auch die Gemeinden und den Kanton ins Boot zu holen, in dem alle, die «das Gemeinschaftswerk einst getragen» haben, etwas «zu sagen haben» müssen.

Volksabstimmung entscheidet wohl über die Erweiterung

Fakt ist: Würde eine Art der angedachten Baurechtskonstrukte die Favoritenrolle übernehmen, dann müsste darüber dem Volk das letzte Wort eingeräumt werden. Das Referendum zum Baurechtsvertrag sei wohl nur fakultativ, doch wie im Bericht zu lesen ist, würde der Stadtrat das Behördenreferendum empfehlen.

Doch bis diese Angelegenheit wirklich spruchreif ist, könnte es noch etwas dauern. Der Stadtrat ortet beim Thema Baurecht die meisten Unklarheiten. Mehr noch: im zweiten Zwischenbericht seien, so das Papier, «beklemmende Gefühle in der Kommission ausmachen». Jetzt ist die Geschäftsprüfungskommission des GGR am Zug.

Kommentare (0)