Die Studie der HSLU konzentriert sich auf Verdichtung in Städten, Nachhaltigkeit und Individualisierung. Sie definiert Kleinwohnformen als Wohneinheiten, bei denen die Individualfläche pro Person 30 Quadratmeter nicht überschreitet, wobei für jede weitere Person 15 Quadratmeter hinzukommen. Solche Wohnformen können als freistehende Einheit gebaut werden oder in Gebäuden über mehrere Stockwerke untergebracht sein, so die Kriterien der HSLU.
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