Kinderbetreuung

Zugerin schaltet Petition zur Umsetzung der kantonalen Kita-Subvention

Ab August 2026 übernimmt der Kanton Zug 33 Prozent der Betreuungskosten für Kitas und Tagesfamilien. Eine Zuger Petitionärin jedoch ist besorgt: In der Stadt Zug könnten höhere Tarife die Subvention teilweise wieder aufheben.
Der Kanton Zug will Familien bei der Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Wie wird dies die Stadt Zug umsetzen?
Foto: Symbolbild: Stefan Kaiser

Ab 1. August 2026 übernimmt der Kanton Zug pauschal 33 Prozent der Kosten für Kita- und Tagesfamilienbetreuung im Vorschulalter. Grundlage dafür ist die revidierte Kinderbetreuungsverordnung, welche der Regierungsrat im Januar 2026 verabschiedet hat. Anspruch haben Eltern mit Wohnsitz im Kanton Zug, deren Kinder (ab drei Monaten) betreut werden und deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden.

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