Ab 1. August 2026 übernimmt der Kanton Zug pauschal 33 Prozent der Kosten für Kita- und Tagesfamilienbetreuung im Vorschulalter. Grundlage dafür ist die revidierte Kinderbetreuungsverordnung, welche der Regierungsrat im Januar 2026 verabschiedet hat. Anspruch haben Eltern mit Wohnsitz im Kanton Zug, deren Kinder (ab drei Monaten) betreut werden und deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
