Das Bundesgericht hat im November 2025 die Beschwerde eines Mannes aus dem Kanton Uri abgewiesen, der wegen eines schweren Raserdelikts verurteilt worden war. Es bestätigte das Urteil des Obergerichts Uri vollumfänglich, das den Beschuldigten der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung und der zusätzlichen groben Verkehrsregelverletzung schuldig sprach.
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