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Rigi

Landschaftsschützer ziehen wegen Gondelbahn vor Gericht

Gegen die Planung der Seilbahn Weggis–Rigi Kaltbad sind beim Luzerner Kantonsgericht zwei Beschwerden eingegangen. Sie betreffen einen Entscheid des Regierungsrats.
Die Konzession der heutigen Seilbahn Weggis–Rigi Kaltbad läuft im September 2027 aus. 
Bild: Bild: Patrick Hürlimann (Weggis, 9. 2. 2020)

Für die Seilbahn Weggis–Rigi Kaltbad muss eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, ein sogenannter Seilbahnkorridor. Dieser legt fest, wo die Seilbahn verläuft. Im November 2022 hatten die Weggiser den Seilbahnkorridor genehmigt. Nun wird dieser zum Fall für das Luzerner Kantonsgericht. Zwei Beschwerden seien eingegangen, erklärt das Gericht auf Anfrage.

Damit wird der Entscheid des Regierungsrats, welcher den Seilbahnkorridor genehmigt hatte, an die nächste Instanz weitergezogen.

Eine der Beschwerden haben der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gemeinsam beim Kantonsgericht eingereicht. Ihnen gehe es darum, einen Grundsatzentscheid des Gerichts zu erhalten, heisst es beim Landschaftsschutzverband auf Anfrage. Der Seilbahnkorridor liegt über dem Wald. «Deshalb ist unserer Ansicht nach eine Rodungsbewilligung wie bei sämtlichen Nutzungsplanungen notwendig, bevor ein Seilbahnkorridor erlassen wird», erklärt der Verband. «Für Seilbahnen gelten keine Sonderrechte.»

Die Behörden stellen sich auf den Standpunkt, dass die Rodungsbewilligung erst im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens geprüft und erteilt werden muss. Dieses ist noch hängig. Die Konzession der heutigen Seilbahn gilt noch bis September 2027. (cgl)

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