Die Sarner Bevölkerung soll sich in einer Konsultativabstimmung zu Einbahnregime, Tempo 30 und Veloverkehr im Gegenverkehr im Sarner Dorfzentrum äussern können. Das hatten Initiativen gefordert, die der Gemeinderat nun für ungültig erklärt. Die Gemeindeversammlung könne über Sachfragen und Geschäfte abstimmen, die in der Zuständigkeit der Stimmbevölkerung seien, schreibt die Gemeinde. Geschwindigkeitsbegrenzungen und weitere Verkehrsanordnungen würden nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen. Die Fragen könnten daher nicht unmittelbar den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Dies gelte auch im Fall einer nicht bindenden Konsultativabstimmung. Solche Abstimmungen seien gemäss Gemeindeordnung nur dann möglich, wenn die Frage in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung liege.
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