Obergericht Zug

Keine Gefängnisstrafen: Amvac-Aktienhändler kann kein Betrug nachgewiesen werden

Personen sollen Schrottaktien unters Volk gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft benannte 1000 Geschädigte und eine Schadenssumme von 55 Millionen Franken. Das Zuger Obergericht hat nun das Strafmass relativiert.
Das Obergericht entschied in zweiter Instanz über den Fall.
Foto: Stefan Kaiser (Zug 16. 4. 2021)

Die Zuger Justiz gab in einem mehr als zehn Jahre zurückliegenden Fall alles und steht nach dem Urteil des Obergerichts von Ende November 2024 dennoch vor einem Scherbenhaufen. Das unter dem Firmennamen Amvac bekannt gewordene, weitherum aufmerksam verfolgte Strafverfahren endete für die Beschuldigten mit Urteilen, die den Charakter von Freisprüchen haben.

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