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Nid- und Obwalden
Kein Feuerwerk am 1. August – doch Grillieren ausserhalb des Waldes bleibt erlaubt
Das Feuerwehrinspektorat verzichtet vorläufig auf die höchste Gefahrenstufe. Ausser im Wald und in Waldesnähe darf weiterhin grilliert werden. Private Feuerwerke bleiben verboten, nur bewilligte Feuerwerke auf Seen werden stattfinden.
Die Feuerstelle Zubersrüti im Kernwald ist abgesperrt. Auch am 1. August wird hier nicht grilliert werden dürfen.
Wer den 1. August in Obwalden oder Nidwalden mit Raketen, Vulkanen oder einem Höhenfeuer feiern wollte, muss umplanen. Wegen der anhaltenden Trockenheit bleiben Feuerwerk sowie 1.-August- und Höhenfeuer in beiden Kantonen verboten.