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Nidwalden

Katholische Landeskirche Nidwalden: Weniger Steuereinnahmen von Unternehmen

Die Steuerbeiträge der juristischen Personen sinken. Aber nicht nur coronabedingt.
Der Kirchturm von Buochs. (Bild: Corinne Glanzmann (27. Februar 2018))

Richard Greuter

«Es ist in der Geschichte der Katholischen Landeskirche das erste Mal, dass eine Rechnung schriftlich genehmigt wurde», sagte Präsidentin Monika Rebhan Blättler, die den Grossen Kirchenrat zur Herbstversammlung begrüsste. Die Rechnung 2019 schloss mit einem Aufwand von 3,33 Millionen und einem Erfolg von etwas mehr als 1,3 Millionen Franken ab.

Haupteinnahmequelle der Landeskirche sind die juristischen Personen. Von ihnen gehen 2,4 Millionen Franken Gewinnsteuer und 253'000 Franken Kapitalsteuer – total 2,7 Millionen – in die Schatulle der Katholischen Landeskirche.

Wie an der Herbstversammlung des Grossen Kirchenrates der Katholischen Landeskirche im Pestalozzisaal in Stans zu vernehmen war, zeigt die Unternehmenssteuerreform III ihre Auswirkungen. Diese Reform verlangt unter anderem eine Senkung der Steuern, welche juristische Personen an die Landeskirchen zu leisten haben, schrittweise von neun auf sieben Prozent. Im aktuellen Budget rechnet Finanzverwalter Markus Luther noch mit 7,8 Prozent. Ein Jahr später sind es dann endgültig noch sieben Prozent.

Auswirkungen sind klar ersichtlich

Die Auswirkungen sind im Budget bereits deutlich erkennbar. Im Vorjahresbudget waren noch 2,15 Millionen Franken Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen aufgeführt. Im Budget 2021 kalkuliert Luther noch mit 1,7 Millionen Franken Gewinnsteuern und 100'000 Franken Kapitalsteuern. Damit sank der Fiskalertrag innert zwei Jahren um rund 900'000 Franken. Laut Präsidentin Monika Rebhan Blättler sind insgesamt acht Prozent weniger Steuern als Folge der Coronakrise mit eingerechnet.

Dank dem Vorjahresgewinn von 1,3 Millionen Franken und 200'000 Franken aus den Finanzpolitischen Reserven (Fipor) kann die Katholische Landeskirche mit einem Gesamtaufwand von 2,45 Millionen und einem Erfolg von 900'000 Franken rechnen. Allerdings immer noch rund 100'000 Franken weniger als im Vorjahr. Als Folge reduziert sich wiederum der Finanzausgleich für die Kirch- und Kapellgemeinden. Diesmal um 90'000 Franken auf 900'000 Franken.

Seit einiger Zeit wird die Entlöhnungsvereinbarung überarbeitet. Darüber informierte Vizepräsidentin Monika Dudle. Derzeit werde die Entlöhnungsverordnung auf Stufe Kanton angepasst und dies hat Auswirkungen auf die Entlöhnungsvereinbarung der Landeskirche. Die überarbeitete Vereinbarung sieht genauere Regelungen bei Kündigungen und Vertragsauflösungen vor, meinte Dudle. Richtlinien über Arbeitsabläufe, Mitarbeiter- und Anstellungsgespräche werden neu in einem Handbuch geregelt. Mit Zusammenarbeitsverträgen möchte der Kleine Kirchenrat ein Instrument schaffen, welches die Zusammenarbeit unter den Kirch- und Kapellgemeinden besser regelt.

Coronaregeln sorgen in den Pfarreien für Unmut

Seit dem 3. November 2020 sind auch in den Kirchen nicht mehr als 30 Personen erlaubt. Dies sorgt bei den verschiedenen Pfarreien für Missstimmung. «Seit dieser Bestimmung mussten wir praktisch bei allen Gottesdiensten und vor allem bei Beerdigungen Leute abweisen», sagte Pfarrer Josef Zwyssig am Schluss der Versammlung. «Wir haben in der Pfarrkirche in Buochs 150 sicher Plätze, wenn wir alle Abstandsvorschriften einhalten», so Zwyssig weiter. Mit Blick auf Weihnachten meinte der Pfarrer, dass es nur eine Alternative gäbe: 20 bis 40 Gottesdienste zu halten oder gar keinen. Dabei wünschte er ein Vorstoss beim Regierungsrat durch den Landeskirchenrat.

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