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Kantonsrat: Lehrerfortbildungen in Obwalden neu auf Gemeinderechnung

Es bleibt dabei: Im Kanton Obwalden müssen künftig die Gemeinden die Weiterbildung von Volksschullehrpersonen vollumfänglich berappen. Der Kantonsrat hat eine Anpassung des Bildungsgesetzes am Freitag gutgeheissen.
Im Obwaldner Kantonsrat im Rathaus Sarnen. (Archivbild: Obwaldner Zeitung)

(sda) In der Schlussabstimmung obsiegte der Antrag der Regierung mit 46 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ohne Gegenstimmen angepasst wurden auch die Volksschul- und die Lehrpersonenverordnung. Umstritten war die Frage nach den Fortbildungskosten der Lehrpersonen. Der Regierungsrat hatte argumentiert, die Gemeinden müssten die Fortbildungskosten ihrer eigenen Angestellten tragen - dazu gehörten auch die Lehrer.

Ein erneuter Antrag der SP, beim geltenden Recht, nämlich der hälftigen Kostenteilung zwischen Gemeinden und Kanton, zu bleiben, hatte auch in der zweiten Lesung keine Chance. Er wurde mit 27 zu 21 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Die Partei argumentierte erfolglos, nach der ersten Lesung hätten verschiedene Gemeinderäte erstaunt und irritiert reagiert. Die Gemeinden hatten sich in der Vernehmlassung gegen die Übernahme dieser Kosten ausgesprochen.

Zudem berief sich die SP auf das 2006 eingeführte Bildungsgesetz, in dem die Weiterbildung der Lehrpersonen als Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden definiert wurde. Unterstützung gab es von der CSP-Fraktion. Aus den Reihen der FDP sprach sich André Windlin im Namen der Gemeinden für das geltende Recht aus. Eine Kostenverschiebung auf die Gemeinden sei weder fair noch vertrauensbildend.

Im Jahr 2015 bezahlte der Kanton 255'000 Franken an die Weiterbildung der Lehrpersonen. Die Anpassungen gehen auf die sogenannte BIG-Motion aus dem Jahre 2016 zurück. Der Vorstoss bezweckte die Überprüfung und Anpassung des Bildungsgesetzes, um die Volks- und Kantonsschulen administrativ und finanziell zu entlasten.

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