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Prävention

Kantonspolizei Uri gibt Tipps, wie man Verkehrsunfälle mit Wildtieren bestmöglich vermeidet

Verkehrsunfälle mit Tieren lassen sich nicht immer vermeiden – durch Befolgen einiger Verhaltensregeln lässt sich aber das Risiko vermindern. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, schreibt das Gesetz vor, wie sich Betroffene zu verhalten haben. 

Jedes Jahr sterben mehrere zehntausend grössere Tiere bei oder an den Folgen von Verkehrsunfällen. Dies schreibt die Kantonspolizei Uri in einer Mitteilung. Auch der aufmerksamsten Lenkerin und dem vorsichtigsten Fahrer könne ein Tierunfall passieren, da die Tiere oft so unverhofft die Fahrbahn kreuzten, dass kaum Zeit für eine Reaktion bleibe. Vor allem am Abend, in der Nacht und am Morgen fühlen sich die Tiere in der Dunkelheit vermeintlich sicher und sind besonders aktiv.

Das Risiko für solch gefährliche Situationen lässt sich vermindern.  
Bild: Bild: dpa/Arne Dedert

Dennoch gibt die Polizei Empfehlungen ab, um Zusammenstösse mit Tieren im Verkehr möglichst zu vermeiden. So soll bei entsprechenden Warntafeln und in Wohngebieten das Tempo reduziert und aufmerksam gefahren werden. Die Strassenränder seien gut im Auge zu behalten, insbesondere bei Waldstücken, Hecken oder Getreidefeldern. Falls möglich, soll in der Nähe der Strassenmitte gefahren werden.

Was tun im Fall der Fälle?

Kommt es dennoch zu einem Tierunfall, soll gemäss Kantonspolizei Uri zunächst angehalten und die Warnblinker eingeschaltet werden. Ist das Tier bereits geflohen, ist die Unfallstelle zu markieren. Im Anschluss muss die Polizei unter der Nummer 117 informiert werden. Tote Tiere sollen an den Hinterbeinen an den Strassenrand gezogen werden; verletzten Wildtieren darf man sich aber nicht nähern. Sie würden erschrecken und versuchen, verletzt zu flüchten, da sie sich die Nähe zu Menschen nicht gewohnt sind. Im Anschluss soll auf die Polizei, den Jäger oder den Tierarzt gewartet und ihnen allenfalls Auskunft über den Unfallhergang gegeben werden.

Wer sich nach einem Tierunfall korrekt verhält, habe grundsätzlich keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wie die Kantonspolizei in der Mitteilung weiter festhält. Das Gesetz schreibt vor, dass bei einem Unfall mit Tieren die Polizei informiert werden muss. Diese wisse Bescheid, welche weiteren Massnahmen ergriffen werden müssen. Einen Grossteil der Reparaturkosten übernehme zudem oftmals die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Das Thema «Wildtierunfälle» sei nicht nur für Fahrzeuglenkende von Bedeutung, sondern auch für die Wildhüter und Jagdaufseher des Amts für Forst und Jagd Uri. Deshalb habe die Kantonspolizei Uri zusammen mit Wildhütern und Jagdaufsehern des Amts das Thema in einer Weiterbildung behandelt. (sig)

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