notifications
Zug

Kanton Zug: Die Deponie Stockeri in der Gemeinde Risch gerät ins Stocken

Wohin mit dem Aushub von Baustellen im Kanton Zug? Der Deponieplatz wird langsam knapp. Und die im Gebiet Stockeri vorgesehene Deponie ist zwar noch keine Planungsleiche, Einsprachen verzögern aber die notwendige Einzonung.
Im Gebiet Stockeri in Risch könnte dereinst eine neue Deponie entstehen.
(Bild: Stefan Kaiser (23. Januar 2018))

Der aktuelle Bauboom beschert dem Kanton Zug Probleme. Denn, wo gebaut wird, fällt in der Regel auch Aushubmaterial an, das deponiert werden muss. Vielfach ist das aus dem Boden gebaggerte Material qualitativ weder für die Kiesgewinnung noch fürs Auffüllen von Baugruben geeignet. Qualitativ minderwertiger aber unverschmutzter Aushub wird in der Regel in Deponien abgelagert oder zur Rekultivierung von Kiesgruben eingesetzt. Zum Beispiel im Chamer Ebnetwald oder im Gebiet Bethlehem in Menzingen.

Die im Kanton Zug für diese Art Aushub vorhandenen Deponien werden immer voller. Hinzu kommt, dass das Geschäft mit Aushubdeponien durchaus lukrativ sein kann. So nahmen die Zuger Deponiebetreiber 2016 fast 321 000 Kubikmeter an Aushubmaterial aus anderen Kantonen – unter anderem aus den Nachbarkantonen Aargau, Zürich, Schwyz oder Luzern – an, führten aber im selben Zeitraum nur gerade 120 000 Kubikmeter aus. Aus dem Importüberschuss ergibt sich eine steigende Nachfrage nach Deponieplatz.

Fragen der Interpellanten wurden behandelt

Dieser Druck auf die Deponien im Kanton veranlasste den heutigen Baudirektor Florian Weber, damals noch FDP-Kantonsrat aus Walchwil und den damaligen Kantonsrat Daniel Abt (FDP/Baar) im September 2018 zu einer Interpellation. Der Regierungsrat hat diese nun behandelt.

Die Zuger Deponieplanung, die 2013 erstellt wurde, gibt einen Ausblick bis ins Jahr 2035. Die Schlussfolgerungen daraus sind im kantonalen Richtplan festgelegt. Namentlich die Deponie Stockeri in Risch. «Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Deponie Stockeri ist jedoch vom Bedarf der anfallenden Aushubmenge im Kanton Zug abhängig. Die kantonale Nutzungsplanung für die Deponie Stockeri ist derzeit am Laufen», schreibt der Regierungsrat. Und Baudirektor Florian Weber präzisiert: «Gegen das Gesuch um Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Gebiet Stockeri in der Gemeinde Risch sind mehrere Einsprachen eingegangen. Die entsprechenden Einspracheverfahren sind nach wie vor hängig.» Hinzu kommt, dass der Kanton Zug in der Deponie Babilon im benachbarten Freiamt während deren Betriebszeit von acht Jahren ein Volumen von 500 Kubikmetern ablagern kann, was die Situation mindestens vorläufig etwas entschärft. Allerdings gewährt der Kanton Zug ein Gegenrecht für dieselbe Zeitdauer und dasselbe Volumen.

Nur für den Kanton Zug würde das Volumen reichen

Die kantonalen Statistiken deuten nicht auf fehlendes Deponievolumen hin, so die Regierung. «Die Rekultivierungs- und Deponiekapazitäten sind bis anhin für den im Kanton Zug anfallenden Aushub bei Weitem ausreichend.» Das bestätige auch der Importüberschuss von unverschmutztem Aushub aus den Nachbarkantonen. Angestrebt werde jedoch eine möglichst ausgeglichene Import-/Exportbilanz. Um dies zu erreichen, würden auch Massnahmen gegen eine zu rasche Auffüllung des Deponie- und Rekultivierungsvolumens geprüft. Beispielsweise eine Beschränkung von ausserkantonalem Aushub auf 20 Prozent des Deponievolumens – dafür bestünden bereits die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Hartnäckig halte sich laut Regierungsrat in Kreisen der Baubranche das Gerücht, unverschmutzter Aushub würde in den süddeutschen Raum exportiert. Zwar schreibt die Regierung nicht explizit «Unsinn», aus der Erklärung jedoch ist das abzuleiten: «Man muss sich bewusst sein, dass Exporte von unverschmutztem Aushub ins Ausland einer Bundesbewilligung bedürfen, welche dem Kanton anzuzeigen ist. Dem Kanton Zug liegen jedoch keine entsprechenden Bundesbewilligungen vor.»

Immerhin: Zur Deponieentlastung ist laut Regierung «bei grösserem Anfall von Abfallmengen bereits in einer frühen Projektierungsphase zu prüfen, ob Aushub- und Ausbruchmaterial bei Schüttungen oder Sicht- und Lärmschutzdämmen (bei der Tangente Zug/Baar und geplant bei der Umfahrung Cham–Hünenberg) eingesetzt werden kann.» (haz)

Kommentare (0)