Landrat

Wolfsrisse: Kanton Uri wird Entschädigungen sichern

Der Landrat hat der Anpassung der Jagdrevision grossmehrheitlich zugestimmt. Nun wird der Kanton bei Wolfrissen da entschädigen, wo keine Bundesgelder mehr angedacht sind.
Im Juni wurden im Kanton Uri bereits zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben.
Foto: Symbolbild: Michael Buholzer

Der Wolf beschäftigt den Kanton. Nachdem die Wildhut am 12. Juni ein Tier aufgrund mehrerer Nutztierrisse abschoss, wurde am Dienstag eine weitere Abschussverfügung von der Sicherheitsdirektion erlassen. Auch in der Junisession des Landrats drehte es sich um den Wolf. Der Urner Regierungsrat möchte nämlich die Jagdverordnung des Bundes anpassen: Nutztierhalterinnen und -halter sollen auch weiterhin vom Kanton für Wolfsrisse entschädigt werden, wenn sie die «einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepte» umgesetzt haben, also eine ständige Behirtung mit geschützter Nachtweide und Schlechtwetterweide nachweisen können.

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