Kanton Uri

Die neue Energieverordnung nimmt das Hauptanliegen aus dem erfolgreichen Referendum auf

Der Landrat beschäftigt sich mit dem Energiegesetz und der zugehörigen Verordnung. Nach deren Ablehnung in der Volksabstimmung 2024 musste der Regierungsrat über die Bücher gehen.
Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern in Seedorf.
Foto: Urs Flüeler/Keystone

Der Urner Regierungsrat legt dem Landrat in der Session vom 12. November eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes sowie eine Anpassung der Energieverordnung vor. Nötig sind die beiden Änderungen, weil das Stimmvolk das Energiegesetz im Oktober 2023 angenommen, die Verordnung hingegen ein knappes Jahr später in einem Referendum an der Urne verworfen hatte.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-