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Obwalden

Kanton Obwalden soll für kranke Touristen zahlen

Der Fall eines erkrankten Touristen in Engelberg, bei dem die Gemeinde für horrende Kosten aufkommen musste, sorgte unlängst für Aufsehen. Nidwalden hat deswegen das Gesetz angepasst. Nun fordern Kantonsräte für Obwalden dasselbe.
Bei winterlichen Verhältnissen ist eine Touristin mit ihren Kindern auf dem Weg zum Titlis. (Bild: Eveline Beerkircher (Engelberg, 28. Februar 2018))

Oliver Mattmann

Es ist kaum Zufall, dass hinter der Forderung mit Alex Höchli (CVP) und Seppi Hainbuchner (SP) zwei Engelberger Kantonsräte stehen, die darüber hinaus im Gemeinderat sitzen und den erwähnten Fall ganz genau kennen. Es ist inzwischen drei Jahre her, als eine Rechnung von fast 350000 Franken ins Gemeindehaus flatterte, weil ein ausländischer Tourist bei seinem Aufenthalt im Klosterdorf erkrankte, notfallmässig hospitalisiert und intensiv gepflegt werden musste.

Gemäss Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger steht in solchen Fällen der Aufenthaltskanton in der Pflicht. In Obwalden ist es so, dass für die Hilfe im Notfall die Gemeinden zuständig sind. Engelberg blieb nichts anderes übrig, als die Kröte zu schlucken und die Rechnung zu begleichen. Das krasse Beispiel aus Engelberg machte den Obwaldner Nationalrat Karl Vogler hellhörig. Er klopfte beim Bundesrat an, ob Kantone in Zukunft von solchen Kosten entlastet werden könnten. Der Bund jedoch ortete keinen Handlungsbedarf und gab zu verstehen, dass bereits genügend Möglichkeiten existieren, stark belastete Tourismusorte innerkantonal zu unterstützen.

Grenze ist bei 50000 Franken festgelegt

Nidwalden hat von dieser Möglichkeit inzwischen Gebrauch gemacht und das Sozialhilfegesetz im Herbst 2018 dahingehend abgeändert, dass der Kanton jene Kosten zurückerstattet, die pro Ereignis 50000 Franken übersteigen. Geht es nun nach Alex Höchli und Seppi Hainbuchner, soll der Kanton Obwalden nachziehen und die Regelung des Nachbarkantons im eigenen Sozialhilfegesetz übernehmen. In ihrer Motion schreiben sie: «Es macht durchaus Sinn, dass auch Obwalden als wichtige und stark frequentierte Tourismusregion das finanzielle Risiko für die einzelnen Gemeinden minimiert.» Die beiden Kantonsparlamentarier verweisen in ihrem Vorstoss zudem auf den Kanton Uri. Dieser übernehme das Risiko für die Gemeinden sogar gänzlich.

Selbst wenn die Finanzen des Kantons Obwalden derzeit alles andere als auf Rosen gebettet sind, dürfte das Anliegen gute Chancen haben. Über 20 andere Kantonsräte haben die Motion mitunterschrieben. In Nidwalden ging die Gesetzesänderung damals glatt und einstimmig über die Bühne. Die Gemeinden stehen als Sozialbehörde aber nach wie vor in der Pflicht. Sie müssen genau abklären, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, ob ein Rücktransport in das Heimatland möglich ist und ob weder die Betroffenen noch Dritte für die Kosten aufkommen können. Die Leistungserbringer ihrerseits haben zu belegen, dass die Kosten bei den Betroffenen erfolglos geltend gemacht worden sind. In Nidwalden hatte es laut Botschaft der Regierung über die vergangenen zehn Jahre sieben Fälle von verunfallten oder erkrankten Ausländern ohne festen Wohnsitz in der Schweiz gegeben, bei denen Kosten von total rund 20000 Franken anfielen. Wie auch immer diese Statistik in Obwalden ausfällt, das Beispiel des mittellosen Touristen in Engelberg dürfte eine Ausnahmesituation gewesen sein.

Findet die Motion im Kantonsrat eine Mehrheit, wird der Regierungsrat beauftragt, die erforderliche Gesetzesänderung in die Wege zu leiten. Dafür bleibt ihm zwei Jahre Zeit.

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