Obwalden

Neues Planungs- und Baugesetz tritt ab März in Kraft – ein Volksbegehren könnte aber noch Einfluss nehmen

Das neue Obwaldner Planungs- und Baugesetz gilt ab 1. März. Gewisse Teile treten allerdings erst nach Anpassungen in den Gemeinden in Kraft. Mit einer Initiative möchte die SVP Obwalden zudem zwei Streichungsanträge durchbringen.
Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen: Die Obwaldner Regierung setzt das neue kantonale Planungs- und Baugesetz in Kraft.
Foto: Manuela Jans-Koch (Sarnen, 21. 1. 2021)

Der Obwaldner Regierungsrat setzt das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) per 1. März 2026 in Kraft. Der Kantonsrat hatte das Gesetz am 4. Dezember 2025 mit 52 zu 2 Stimmen beschlossen, die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen, wie der Kanton nun in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Das neue Planungs- und Baugesetz löst das aus dem Jahr 1994 stammende Baugesetz samt Verordnung ab. «Es bringt Verfahrensvereinfachungen im Planungsrecht, baufreundlichere Abstandsvorschriften und die rechtliche Grundlage für die digitale Bearbeitung von Baugesuchen», so die Obwaldner Regierung.

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