notifications
Luzern

Kanton Luzern will im Gesundheitswesen experimentieren

Ein Bonus für besonders kostenbewusste Patienten und Subventionen für neue Modelle in der Gesundheitsversorgung: Der Kanton Luzern will das Gesundheitsgesetz ändern – und damit die Qualität steigern.
Der Kanton Luzern schickt sein überarbeitetes Gesundheitsgesetz in die Vernehmlassung. (Symbolbild: KEYSTONE/Christian Beutler)

Christian Glaus

Der Kanton Luzern überarbeitet sein Gesundheitsgesetz – und schickt einen Entwurf davon nun in die Vernehmlassung, wie er am Donnerstag mitteilt. Primär geht es darum, das Gesetz an Erfahrungen in der Praxis und an verschiedene Bundesgesetze anzupassen. Gleichzeitig will er aber auch neue Wege einschlagen. Das sind die wichtigsten Punkte:

  1. Neue Modelle für die Versorgung der Patienten können vom Kanton finanziell unterstützt werden. Dafür soll ein Experimentierartikel geschaffen werden. Wie diese neuen Modelle aussehen könnten, lässt der Kanton noch offen. Denkbar ist etwa eine Koordinationsstelle für Patienten, damit diese rasch die für sie beste Behandlung erhalten. Dies soll in erster Linie die Qualität der Versorgung erhöhen, längerfristig sind Kosteneinsparungen möglich.
  2. Patienten könnten dank des Experimentierartikels zudem einen Bonus erhalten, wenn sie besonders kostenbewusst sind. Wenn sie also beispielsweise das günstigste Spital wählen, könnten sie dafür belohnt werden. Konkrete Pläne dafür hat der Kanton zwar nicht, mit dem Experimentierartikel erhält er aber die Möglichkeit, finanzielle Anreize für Patienten zu schaffen.
  3. Naturheilpraktiker brauchen künftig wieder eine Bewilligung. Entweder für die Berufsausübung oder für die Titelführung. Laut Kanton entspricht dies einem Wunsch vieler Naturheilprkatiker, weil sie sich von jenen mit mangelhafter Ausbildung abgrenzen möchten.
  4. Bei der Pflege von Todkranken, der sogenannten Palliativpflege, sollen Kanton und Gemeinden gemeinsam ein mobiles Angebot schaffen. Damit wird die Spitex verstärkt. Ziel ist es, dass Patienten in der letzten Lebensphase länger im gewohnten Umfeld betreut und Spitaleintritte vermieden werden. Kosten: 600'000 Franken pro Jahr.

Das Gesundheitsgesetz ist bis Ende März in der Vernehmlassung. Stellung nehmen können Parteien, der Verband Luzerner Gemeinden, die kantonalen Spitäler sowie die Berufsverbände. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz 2020 in Kraft treten.

Kommentare (0)