Neu sollen die Gemeinden die Hälfte, der Kanton 35 Prozent, die Verursacherinnen und Verursacher 10 Prozent und die Gebäudeversicherung 5 Prozent der Kosten bei einer Strassenrettung übernehmen, wie der Kanton mitteilte. Mit der neuen Regelung sei die Finanzierung «nachhaltig» und «gesetzeskonform» geklärt, hiess es. Dies gewähre Rechtssicherheit für den Tagesbetrieb und Unterhalt.
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