Kanton Luzern

Bedenken wegen neuer ambulanter Eingriffe: Kanton sieht keine Geschlechterungleichheit

Kantonsrat Hannes Koch wollte wissen, ob bei der Liste der ambulanten Eingriffe eine versteckte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorherrscht. Der Kanton verneint.
Brustkrebs-Untersuchung bei einem Mammographie-Screening.
Foto: Symbolbild: Hannibal Hanschke / DPA

Im Kanton Luzern gilt seit 2017 der Grundsatz «ambulant vor stationär». Alle Eingriffe, die auf der sogenannten Avos-Liste stehen, sollen demnach grundsätzlich ambulant durchgeführt werden. Letztes Jahr hat der Kanton mitgeteilt, dass er die Liste um folgende drei Eingriffe erweitert: die minimalinvasive Gallenblasenentfernung, minimalinvasive Eingriffe und Diagnostik bei Eileiter und Eierstock sowie die Teilentfernung der Brustdrüse und Lymphknoten.

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