Im Kanton Luzern gilt seit 2017 der Grundsatz «ambulant vor stationär». Alle Eingriffe, die auf der sogenannten Avos-Liste stehen, sollen demnach grundsätzlich ambulant durchgeführt werden. Letztes Jahr hat der Kanton mitgeteilt, dass er die Liste um folgende drei Eingriffe erweitert: die minimalinvasive Gallenblasenentfernung, minimalinvasive Eingriffe und Diagnostik bei Eileiter und Eierstock sowie die Teilentfernung der Brustdrüse und Lymphknoten.
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