«Mit der vorliegenden Teilrevision des Gerichtsgesetzes setzen wir einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Vertrauen in unsere Justiz», sagte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi am Mittwoch im Landrat. Bislang fehle im Kanton Nidwalden eine gesetzliche Grundlage, welche die Offenlegung der Interessenbindungen von Richterinnen und Richtern, Mitgliedern der Schlichtungsbehörde sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten regle.
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