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Luzern

Jugendlicher verklagt die Luzerner Polizei - weil er von einem Polizeihund gebissen wurde

Jugendliche sind 2017 in ein leer stehendes Haus eingedrungen. Der «Lausbuben-Streich» endete schmerzhaft: Einer von ihnen flüchtete, wurde von einem Polizeihund gestoppt und landete fünf Tage im Spital. Er zeigte die Polizei wegen Körperverletzung an.

Lena Berger

Ein Jugendlicher erhebt schwere Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Luzerner Polizei. Diese sollen ihr Amt missbraucht und ihn misshandelt haben. Der Vorfall geht auf den 21. April letzten Jahres zurück. Kurz vor 23 Uhr ging damals bei der Luzerner Polizei die Meldung ein, dass in einem Haus, das seit Jahren leer stehe, Scheiben eingeschlagen und Sachen demoliert würden. Minuten später trafen zwei Patrouillen mit Diensthunden vor Ort ein. Sie ertappten einen Jugendlichen, der sich auf dem Gelände aufhielt – und nahmen ihn umgehend fest.

Das war Glück für ihn, wenn man bedenkt, was kurz darauf seinem Kollegen widerfuhr. Die Hunde nahmen nämlich sofort die Fährte auf. Und siehe da: Sie witterten die Spur des zweiten ­Jugendlichen, der sich im Gebüsch versteckt hatte. Die Polizisten riefen dem Unbekannten zu, er solle stehen bleiben – sonst müsse man die Hunde einsetzen. Doch der junge Mann dachte gar nicht daran: Er wagte einen Fluchtversuch.

Der Verletzte wurde nicht sofort in den Notfall gebracht

Es kam, wie es kommen musste. Polizeihund Inouk nahm die Verfolgung auf. Er biss den Flüch­tigen ins Bein und brachte ihn so zu Fall. Was danach passierte, ist umstritten. Der junge Mann behauptet, der Hund habe sich in sein Bein verbissen. Die Polizisten hätten ihn dann am Boden liegend gefesselt und nach Ausweispapieren gesucht. Danach wurde ihm befohlen aufzustehen, was er «unter erheblichen Schmerzen» getan habe – und genau in dem Moment habe der Hund erneut zugebissen. Und das sei erst der Anfang gewesen: Man habe ihn dann auf den Posten gebracht und sich nicht weiter um ihn gekümmert. Trotz anhaltender Schmerzen habe man ihn erst über eine Stunde später zur ärztlichen ­Behandlung in die Notfallpraxis Permanence gebracht. Durch ­diese erniedrigende Behandlung habe sich die Polizei der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht.

Ganz anders schildern die Polizisten die Situation. Nach dem Biss sei man sofort zu dem jungen Mann geeilt. Dieser habe sich massiv gegen den Hund ­gewehrt. Er habe mit beiden Händen «wie verrückt» an dessen Ohren gerissen sowie versucht, dem Tier auf den Kopf zu schlagen und es wegzudrücken. Der Hundeführer vermutet, dass es dabei zu dem zweiten Biss gekommen ist. Schliesslich sei es für den Hund in dem Moment auch ums Überleben gegangen.

Hundeführer: «Ich plage und foltere keine Leute»

Man habe dem jungen Mann zugerufen, er solle aufhören, sich zu wehren. Als er das tat, habe der Hundeführer das Tier entfernt. Erst dann sei der Jugendliche festgenommen worden. «Sonst würde man riskieren, dass der Hund die Arbeitskollegen verletzt», gab der Hundeführer gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Protokoll. Er mache nur «seine Büez und plage und foltere keine Leute». Die Staatsanwaltschaft hält diese Aussage für glaubwürdig. Sie ist überzeugt, dass die Polizisten den Mann nicht unnötig leiden liessen. Man habe ihn noch vor Ort erstversorgt. Von der Festnahme bis zum Arztbesuch seien maximal eine Stunde und 39 Minuten vergangen. In dieser Zeit habe man fünf Mal erfolglos versucht, drei verschiedene Amtsärzte aufzubieten. Als dies nicht gelang, sei man in die Notfallpraxis gefahren.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Polizisten ein. Das Kantonsgericht stützt diesen Entscheid, wie aus einem kürzlich gefällten Urteil hervorgeht. Ob sich der Jugendliche wegen des Sachschadens von 5000 Franken verantworten musste, ist nicht bekannt. Jugendstrafverfahren sind nicht öffentlich. Aus dem Urteil des Kantonsgerichts geht lediglich hervor, dass die Jugendanwaltschaft das Strafverfahren gegen ihn wegen Hinderung einer Amtshandlung eingestellt hat: weil er mit den Hundebissen schon genug gestraft sei.

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