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Obwalden

Jeder zweite Betrieb verkauft Alkohol an Minderjährige

Jugendliche kommen in Obwalden einfach an Alkohol und Tabak: Bei Testkäufen in fünf Gemeinden hat rund die Hälfte der Betriebe Alkohol an Minderjährige verkauft. Der kantonalen Jugendbeauftragten gibt das zu denken.

Bei Testkäufen in Obwalden kommt jeder zweite Minderjährige illegal an Alkohol. 
Bild: Bild: Florian Arnold

Bei Testkäufen in Alpnach, Giswil, Lungern, Sachseln und Sarnen ist in 23 überprüften Betrieben in zwölf Fällen Bier an unter 16-Jährige verkauft worden. Das Verbot, Hochprozentiges an unter 18-Jährige zu verkaufen, wurde in 22 Betrieben geprüft. In elf Fällen ist das Verkaufsverbot missachtet worden, wie das Obwaldner Sicherheits- und Sozialdepartement mitteilt.

Damit ist in 47 Prozent der überprüften Betriebe der Jugendschutz nicht eingehalten worden. Im Vergleich zu den Testkäufen im Vorjahr ist dies eine starke Zunahme der illegalen Verkäufe. Damals sei in rund 30 Prozent der Fälle das Verkaufsverbot nicht eingehalten worden. Die Fallzahlen variierten in den vergangenen Jahren immer wieder.

In acht Betrieben hat der Kanton zudem die Einhaltung der Abgabebestimmungen für Tabak überprüft. In zwei Fällen wurde dagegen verstossen und Tabakprodukte wurden an unter 18-Jährige verkauft.

Verfehlungen sind «bedenklich»

Durchgeführt hat die Testkäufe in Restaurants sowie im Detailhandel das Blaue Kreuz, im Auftrag der kantonalen Fachstelle Gesellschaftsfragen. Die Testkäufe werden sogar vorangekündigt, wie die kantonale Jugendbeauftragte Jolanda Huwyler auf Anfrage sagt: «Aus Sicht des Jugendschutzes ist die hohe Anzahl an Verfehlungen äusserst bedenklich. Wir erwarten von allen Verkaufsstellen, dass sie konsequent Alterskontrollen durchführen und den Jugendschutz einhalten.» Huwyler sagt, dass die Angestellten noch zu wenig sensibilisiert seien. «Unser Angebot bezüglich Schulung steht, es wird aber noch zu wenig genutzt.»

Weshalb die Zahl der illegalen Alkoholverkäufe zugenommen hat, ist laut Huwyler schwierig zu sagen. So könnte es beispielsweise mit Stress beim Bezahlvorgang zu tun haben. Huwyler: «Wir empfehlen den Betrieben und deren Angestellten die konsequente Ausweiskontrolle.» Rückmeldungen, wonach die coronabedingte Maskenpflicht dem Verkaufspersonal die Altersschätzung erschweren könne, hätten sich in Obwalden nicht pauschal bestätigt.

Halten sich Detailhändler oder Gastrobetriebe nicht an die Vorgaben, werden sie von den zuständigen Gemeindemitarbeitenden kontaktiert. Es werde geprüft, in welchem Rahmen Verbesserungen gemacht werden können. Die Gemeinde muss den Betrieb oder das Verkaufsgeschäft ausserdem auf mögliche Konsequenzen wie Straffolgen oder weitere Massnahmen bei wiederholtem illegalem Verkauf an Minderjährige hinweisen. Die Fachstelle Gesellschaftsfragen ist zudem regelmässig an Festveranstaltungen präsent und prüft, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

Weitere Infos finden sich unter www.obwalden.ch/jugendschutz .

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