Nidwalden

Jäger erlegt Hirsche rund 15 Minuten nach erlaubter Schusszeit – das kostet ihn über 8000 Franken

Ein Mann hat durch seine zu späte Schussabgabe gegen das Jagdgesetz verstossen. Dafür bestraft ihn die Nidwaldner Justiz mit einer vierstelligen Busse – und fordert für die geschossenen Tiere Schadenersatz.
Das Nidwaldner Obergericht.
Foto: Patrick Hürlimann (Stans, 30. 3. 2025)

Erlaubt gewesen wäre die Jagd bis um 20.30 Uhr. Ein Jäger zog in einer Nidwaldner Waldlichtung den Abzug aber zweimal etwas später: einmal um etwa Viertel vor neun, einmal um circa zehn vor. Mit den beiden Schussabgaben im September vor vier Jahren erlegte der Jäger zwei Rothirsche. Blöd für ihn: Ein Anwohner im schwach besiedelten Gebiet hörte die Schüsse und meldete sie der Polizei.

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