Nidwalden

Jäger erlegt Hirsche rund 15 Minuten nach erlaubter Schusszeit – das kostet ihn über 8000 Franken

Ein Mann hat durch seine zu späte Schussabgabe gegen das Jagdgesetz verstossen. Dafür bestraft ihn die Nidwaldner Justiz mit einer vierstelligen Busse – und fordert für die geschossenen Tiere Schadenersatz.
Erlaubt gewesen wäre die Jagd bis um 20.30 Uhr. Ein Jäger zog in einer Nidwaldner Waldlichtung den Abzug aber zweimal etwas später: einmal um etwa Viertel vor neun, einmal um circa zehn vor. Mit den beiden Schussabgaben im September vor vier Jahren erlegte der Jäger zwei Rothirsche ...

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