In Zeiten der steigenden Kosten für die Zuger Einwohnerinnen und Einwohner (Krankenkasse, Teuerung von Lebensmitteln, Energiekosten, Mieten) stellt sich die Frage, wie nicht nur die Steuerzahlenden, sondern auch die Gebührenzahlenden entlastet werden können, schreibt die SVP-Fraktion in einer Interpellation . Der Fokus liegt dabei auf der jährlich anfallenden Feuerwehrgebühr der Stadt.
Konkret möchte die Fraktion wissen, ob es der Einwohnergemeinde Zug möglich wäre, ohne eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung auf die Gebühr teilweise oder ganz zu verzichten. Auch wird die Frage aufgeworfen, welche administrativen und personellen Kosten jährlich mit dem Versand dieser Rechnungen verbunden seien. Wegen des hohen administrativen Aufwandes wurde die frühere Hundesteuer in der Stadt bereits abgeschafft, schreibt die Fraktion in der Interpellation.
Ebenfalls möchte die städtische Bürgerliche wissen, ob – sollte eine Abschaffung auf städtischer Ebene nicht möglich sein – der Stadtrat bereit wäre, den Gebührenzahlenden den Betrag von 100 Franken auf eine andere Art zurückzugeben; beispielsweise durch Einkaufsgutscheine, analog der Aktion 2020 zugunsten des Gewerbes wegen Corona. Oder ob der Betrag allenfalls den Abwassergebühren oder der WWZ-Stromrechnung angerechnet werden könnte.
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