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Stadt Zug

In Zeiten steigender Kosten: SVP-Fraktion sieht Möglichkeit der Kompensation indem jährliche Feuerwehrgebühr gestrichen wird

In einer Interpellation fragt die Partei den Stadtrat, ob es möglich wäre ohne eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung auf die Gebühr teilweise oder ganz zu verzichten. Denkbar wären zur Kompensation auch Gutscheine oder Anrechnungen an Wasser- oder Stromgebühren.
Die Zuger Feuerwehr beim Löschen eines Brands in der Zuger Innenstadt in einem Verkaufsgeschäft für E-Trottinette im September 2023.
Bild: Bild: Keystone / Kantonspolizei Zug

In Zeiten der steigenden Kosten für die Zuger Einwohnerinnen und Einwohner (Krankenkasse, Teuerung von Lebensmitteln, Energiekosten, Mieten) stellt sich die Frage, wie nicht nur die Steuerzahlenden, sondern auch die Gebührenzahlenden entlastet werden können, schreibt die SVP-Fraktion in einer Interpellation . Der Fokus liegt dabei auf der jährlich anfallenden Feuerwehrgebühr der Stadt.

Konkret möchte die Fraktion wissen, ob es der Einwohnergemeinde Zug möglich wäre, ohne eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung auf die Gebühr teilweise oder ganz zu verzichten. Auch wird die Frage aufgeworfen, welche administrativen und personellen Kosten jährlich mit dem Versand dieser Rechnungen verbunden seien. Wegen des hohen administrativen Aufwandes wurde die frühere Hundesteuer in der Stadt bereits abgeschafft, schreibt die Fraktion in der Interpellation.

Ebenfalls möchte die städtische Bürgerliche wissen, ob – sollte eine Abschaffung auf städtischer Ebene nicht möglich sein – der Stadtrat bereit wäre, den Gebührenzahlenden den Betrag von 100 Franken auf eine andere Art zurückzugeben; beispielsweise durch Einkaufsgutscheine, analog der Aktion 2020 zugunsten des Gewerbes wegen Corona. Oder ob der Betrag allenfalls den Abwassergebühren oder der WWZ-Stromrechnung angerechnet werden könnte.

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