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Zug

In Sachen Zuger Polizeistunde die Balance finden

Sie gibt immer wieder zu reden: die Sperrstunde, umgangssprachlich Polizeistunde genannt. Im Kanton Zug braucht es dazu eine Auslegeordnung, um die Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen, so Harry Ziegler, Chefredaktor der «Zuger Zeitung».
Harry Ziegler.

Harry Ziegler

Aktuell muss im Kanton Zug um 24 Uhr das Gasthaus zugesperrt werden, die Gäste müssen draussen sein. Wer seine Schänke länger offen halten will, kann das tun, aber das ist bewilligungspflichtig.

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag über die (erfolgte) Überweisung einer Motion debattiert, die die Abschaffung der Polizeistunde im Kanton zum Ziel hat. Die Diskussion hat gezeigt: Ganz so unumstritten, wie sich die Motionäre dies vielleicht vorgestellt haben, ist die Abschaffung der Sperrstunde nicht. Nicht unbedingt aus wirtschaftlichen, eher aber aus ordnungspolitischen Gründen.

Kernfrage dabei ist: Was geschieht bei einer Aufhebung der Polizeistunde? Die Befürchtungen reichen von: «Man schafft einen Freiraum für Randständige, Alkoholiker und andere Subjekte», wie es Kantonsrat Philip C. Brunner (SVP/Zug) umschrieb, bis hin zu «nichts». Die Wahrheit liegt – wie meistens – irgendwo dazwischen.

Die Bedürfnisse in Sachen Sperrstunde divergieren also sichtlich. Es ist deshalb richtig, dass die Regierung diesbezüglich eine Auslegeordnung machen muss. Die Balance zu finden zwischen Zug als dauernder Partystadt und einer Schlafstadt ist nicht ganz einfach. Hier ist – es tönt abgedroschen, ich weiss – eine Kunst gefragt, die wir meisterhaft beherrschen: der gut schweizerische Kompromiss.

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